Betriebsprüfung? Mit uns kein Problem
Sie müssen als Selbständiger oder Unternehmer damit rechnen, in unregelmäßigen Abständen vom Finanzamt kontrolliert zu werden. Dabei gilt folgende Faustregel: Je größer ein Betrieb ist, desto häufiger wird geprüft. Bei Kleinbetrieben ist dagegen das Risiko deutlich geringer, steuerlich geprüft zu werden. Das Risiko steigt dagegen auch bei Kleinbetrieben erheblich, wenn Sie auffällig sind oder gar angezeigt werden.
Basis für eine gut verlaufende Betriebsprüfung sind vollständige, gründliche und optimierte Steuererklärungen. Der Grundstein dafür ist Ihre ordnungsgemäße Buchhaltung. Auch wenn Sie bisher noch kein Mandant sein sollten, prüfen wir gerne Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen. Diese stellen den Grundstein für eine gut verlaufende Betriebsprüfung.
Unser gemeinsames Ziel ist dabei: so geringe Steuer(nach)zahlungen wie möglich.
Wir übernehmen Ihr Mandat gerne auch mitten in der Betriebsprüfung. Erfahrungsgemäß können wir auch zu diesem Zeitpunkt noch viele Prüfungsfeststellungen bzw. Notizen zu Ihren Gunsten entwickeln.
Folgen der Betriebsprüfung:
Steuernachzahlungen durch Prüfungsmehrergebnisse
Diese haben in der Regel folgende Gründe:
- Formelle Fehler in der Buchhaltung oder Steuererklärung führen zu unangenehmen Zuschätzungen
- Sie haben alle legalen Möglichkeiten in den Steuererklärungen ausgenutzt. Der Prüfer interpretiert die Vorschriften dazu aber anders
- Einnahmen wurden nicht angegeben, Ausgaben zu hoch angesetzt oder es liegen keine ordnungsgemäßen Rechnungen vor.
Achtung! Einige Feststellungen, insbesondere wenn zu niedrige Einnahmen oder zu hohe Ausgaben erklärt wurden, können auch strafrechtliche Folgen haben.
Auffälligkeiten führen zu Betriebsprüfungen
Neben Routine- bzw. Regelprüfungen werden mehr und mehr besondere Auffälligkeiten in den Steuererklärungen bzw. bei der Beantwortung von Anfragen der Anlass für Betriebsprüfungen: Darunter fallen beispielsweise Änderung der Rechtsform, Kontrollmitteilungen aus anderen Prüfungen, erhebliche Abweichungen des Betriebs von Branchendurchschnitten oder eine Anzeige.
Eine Prüfung kündigt sich häufig dadurch an, dass Ihr Einkommensteuerbescheid "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO" ergeht. Das bedeutet, dass das Finanzamt einige Fragen (noch) nicht klären konnte oder wollte. Also dass Sie in der "engeren Auswahl" für eine Prüfung stehen.
1. Schritt: Prüfungsanordnung
Wenn Sie nun auserwählt wurden, erhalten Sie eine sog. Prüfungsanordnung. In einer solchen teilt Ihnen das Finanzamt schriftlich und mit Rechtsbehelfsbelehrung (Einspruch ist also möglich) folgendes mit:
- gegen wen richtet sich die Prüfung
- handelt es sich um eine ordentliche Betriebsprüfung oder um eine sog. abgekürzte Außenprüfung
- welche Steuerarten und welche Zeiträume sind betroffen
Im Regelfall wird auch der Prüfungstermin bereits benannt. Dieser findet normalerweise innerhalb eines Zeitraumes von ein bis zwei Monaten statt.
Sollten Sie eine Prüfungsanordnung erhalten, heißt es zu handeln. Zum einen kann die Prüfungsanordnung unter Umständen angefochten werden. Andernfalls kann man sich optimal auf die Betriebsprüfung vorbereiten. Denn neben der Persönlichkeit und den Vorlieben des Prüfers ist der Umgang mit der Betriebsprüfung häufig entscheidend für die aufgegriffenen Sachverhalte und auch für spätere Steuernachzahlungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen selbstverständlich Ihre geordnete Buchhaltung. Auch die zu den zu prüfenden Buchungsjahren gehörenden Belege sollten kurzfristig zugänglich sein. Daneben im Regelfall in digitaler und digital auswertbarer Form die Konten der Buchhaltung und die Buchungsjournale.
2. Schritt: Prüfung
Wie läuft eine Prüfung ab und wo findet diese statt?
Im Regelfall findet die Prüfung vor Ort bei Ihnen im Betrieb statt. Dafür müssen Sie dem Prüfer bzw. den Prüfern normalerweise einen entsprechenden Raum zur Verfügung stellen. In seltenen bzw. begründeten Fällen kann die Prüfung aber auch beim Steuerberater oder im Finanzamt ("an Amtsstelle") durchgeführt werden.
Eine Prüfung dauert zwischen einigen Stunden und mehreren Wochen. Dies hängt vom Umfang der Prüfung, aber auch von der zeitlichen Planung des Prüfers ab. Wenn er sich in diesem Zeitrahmen mit Sachverhalten beschäftigt, die keine Mehrergebnisse bringen, ist dies von Vorteil. In dieser Phase stehen wir Ihnen selbstverständlich stets mit Rat und Tat zur Seite.
3. Schritt: Prüfungsfeststellungen
Nach vorläufigem Abschluss der Prüfung bzw. nach Abschluss gewisser Prüfungsschwerpunkte stellt der Prüfer formlos seine Festellungen meist in sog. Prüfungsnotizen zusammen.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist unser Einsatz gefragt. Denn jetzt kann es für Sie nur noch besser werden. Denn jetzt können wir die Prüfungsfestellungen solange mit dem Prüfer fachlich diskutieren, bis wir uns auf einen tragbaren Kompromiss geeinigt haben.
4. Schritt: Schlussbesprechung
Die formelle Schlussbesprechung ist als formaler Akt meist unnötig geworden, da bereits alle Punkte im Vorfeld geklärt sind. Sollte eine solche aber trotzdem Sinn machen, werden wir diese vor Ort mit Ihnen und dem Sachbgebietsleiter der Betriebsprüfung durchführen.
Abschluss: Prüfungsbericht
Nach Abschluss der Prüfung vor Ort vergeht einige Zeit (erfahrungsgemäß 4 Wochen bis 6 Monate). Erst dann erfolgt der Betriebsprüfungsbericht. Dieser muss jetzt nur noch auf seine sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft werden.
Folge: Geänderte Steuerbescheide
Im Anschluss an den Prüfungsbericht erlässt das Finanzamt geänderte Steuerbescheide. Erst jetzt können die Sachverhalte, über die keine Einigung erzielt werden konnte, wirksam mit einem Einspruch angegriffen werden. Gerne sprechen wir mit Ihnen das Für und Wider solcher Rechtsbehelfe durch und legen nach Rücksprache mit Ihnen Einspruch ein.